
FEANTSA kritisiert den EU-Vorschlag zum Affordable Housing Act: Statt Kommunen zu stärken, könnte die neue Regelung Eingriffe gegen knappen Wohnraum erschweren.
Wohnraum ist knapp, das spüren viele Menschen längst nicht nur bei uns an Rhein und Mosel, sondern europaweit. Wie eng Politik und Realität dabei manchmal beieinander liegen, zeigt eine aktuelle Stellungnahme des europäischen Dachverbands FEANTSA, der Organisationen vertritt, die mit Wohnungslosen arbeiten.
Der Verband äußert sich zu einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung, die im Rahmen des sogenannten Affordable Housing Plan Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Nutzung von Wohnraum als Nicht-Hauptwohnsitz schaffen soll. Ziel der Kommission ist mehr Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden, die gegen Airbnb & Co. vorgehen wollen. Klingt erstmal gut, oder?
FEANTSA sieht das kritisch. Nach Angaben des Verbands könnte der Vorschlag genau das Gegenteil bewirken: Öffentliche Behörden müssten hohe Hürden nehmen und umfangreiche Nachweise erbringen, bevor sie überhaupt eingreifen dürfen. Das könnte laut FEANTSA Kommunen eher davon abhalten, aktiv zu werden, statt ihnen zu helfen.
Konkret verlangt der Entwurf, dass ein Gebiet nur dann als „wohnraumbelastet“ gilt, wenn das Verhältnis von Immobilienpreisen zu Einkommen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, dieser Wert über zehn Jahre gestiegen ist und sich die Lage in den nächsten drei Jahren voraussichtlich nicht entspannt. FEANTSA bemängelt, dass diese Kriterien zu starr seien und Städte zwingen könnten, eine Krise erst nachzuweisen, bevor sie überhaupt reagieren dürfen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Das Preis-Einkommens-Verhältnis sage wenig darüber aus, wie Wohnraumnot tatsächlich verteilt ist, so FEANTSA. Gerade Mieterinnen und Mieter, die besonders stark unter steigenden Kosten leiden, kämen in dieser Betrachtung zu kurz. Der Verband verweist zudem darauf, dass steigende Mieten in Ländern wie Frankreich, Spanien und Deutschland bereits als eigener Faktor bei der Bewertung von Belastungsgebieten berücksichtigt werden.
Auch die Wahl des Instruments wird hinterfragt: Ursprünglich war eine Richtlinie geplant, die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der nationalen Umsetzung gelassen hätte. Jetzt liegt eine Verordnung auf dem Tisch, die unmittelbar und einheitlich gelten würde, ohne Anpassung an nationale Gegebenheiten.
FEANTSA fordert die EU-Kommission auf, sich stärker auf die eigentlichen Ursachen von Wohnungslosigkeit zu konzentrieren, etwa auf die Mobilisierung von EU-Fördergeldern für sozialen Wohnungsbau. Der Verband verweist darauf, dass Sozialwohnungsbau, Mietschutz und Hilfsangebote für Wohnungslose weiterhin überwiegend in nationaler, regionaler und lokaler Verantwortung liegen.
Ob und wie sich solche EU-Debatten am Ende auf die Wohnsituation vor unserer eigenen Haustür auswirken, bleibt abzuwarten. Fest steht: Das Thema Wohnraum beschäftigt längst nicht nur die Rhein-Mosel-Region, sondern wird gerade auf vielen Ebenen gleichzeitig verhandelt.






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