
Gemeinden in Neuwied und Altenkirchen können sich bis 31. Januar 2027 als Landmusikort des Jahres bewerben. Bundespreise bis 18.
Ein Dorffest ohne die Blaskapelle, eine Kirmes ohne den Musikverein — das ist für viele Menschen in der Region schlicht unvorstellbar. Genau dieses Engagement soll jetzt sichtbar gemacht und belohnt werden. Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth ruft Städte und Gemeinden in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen dazu auf, sich als „Landmusikort des Jahres 2027″ zu bewerben.
Ausgelobt wird die Auszeichnung vom Deutschen Musikrat und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester. Sie ist Teil des Amateurmusikfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien — wird also direkt vom Bund gefördert. Gesucht werden ländliche Kommunen mit einem besonders lebendigen Musik- und Kulturleben. Wie ak-kurier.de berichtet, betont Demuth, dass Orchester und Musikvereine vielerorts das Leben in Dörfern und Gemeinden prägten. Dahinter stünden zahlreiche ehrenamtlich engagierte Menschen, die das örtliche Kulturleben trügen.
Das kennt ihr, oder? Dieses Bild vom Probenabend im Vereinsheim, wenn draußen schon der Herbst zieht und drinnen die Trompeten eingestimmt werden. Genau das ist gemeint — und genau das soll diese Auszeichnung würdigen.
Die Voraussetzungen sind klar definiert. Teilnehmen können Kommunen mit höchstens 12.000 Einwohnern, die der Thünen-Atlas als „sehr ländlich“ oder „eher ländlich“ einstuft. Bei der Auswahl stehen laut blick-aktuell.de vor allem drei Aspekte im Mittelpunkt:
Die Bewerbung reicht die jeweilige Stadt oder Gemeinde selbst ein. Vereine, Ensembles und Kultureinrichtungen können dabei gemeinsam mit ihrer Kommune mitwirken — ein Gemeinschaftsprojekt also, das von unten wächst.
Die Preisgelder sind durchaus ernst zu nehmen. Insgesamt werden drei Bundespreise und zehn Förderpreise vergeben. Der erste Bundespreis ist mit 18.000 Euro dotiert, der zweite mit 10.000 Euro, der dritte mit 6.000 Euro. Hinzu kommen zehn Förderpreise von jeweils 2.000 Euro. Das Geld soll laut den vorliegenden Informationen die Amateurmusik vor Ort stärken und neue musikalische Projekte ermöglichen — keine Prämie, die in der Vereinskasse versickert, sondern ein Impuls für die nächste Idee.
Die Frist läuft bis zum 31. Januar 2027. Wer sich informieren möchte, wie die digitale Antragstellung funktioniert, findet alle Informationen auf der Website des Bundesmusikverbands unter bundesmusikverband.de/landmusikort.
Für die Rhein-Mosel-Region ist das mehr als eine Fördermeldung. Viele der Gemeinden zwischen Westerwald, Wiedtal und den Ausläufern des Westerwalds leben genau von dem, was diese Auszeichnung sucht: Menschen, die samstags proben, mittwochs die Jugend ausbilden und am Wochenende beim Dorffest die Bühne aufbauen. Dass der Bund dieses Engagement nun mit bis zu 18.000 Euro honoriert, ist ein klares Signal — Musikleben auf dem Land ist keine Folklore, sondern Fundament.
Vielleicht ist deine Gemeinde dabei. Es wäre jedenfalls schade, wenn der Platz für eine Kommune aus Neuwied oder Altenkirchen leer bleibt, nur weil die Bewerbung nicht eingereicht wurde.






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