
KuJu im Wiedtal fördert Kinder- und Jugendprojekte: Wer antragsberechtigt ist, welche Nachweise zählen und was die Förderung konkret verlangt.
Wer sich im Wiedtal für Kinder und Jugendliche engagiert, kann bei KuJu im Wiedtal finanzielle Unterstützung beantragen. Die Initiative mit Sitz in Niederbreitbach vergibt Fördermittel für gemeinnützige und ehrenamtliche Projekte in der Region, wie aus den Teilnahmebedingungen der Projektförderung hervorgeht.
Antragsberechtigt sind laut KuJu im Wiedtal ausschließlich gemeinnützig anerkannte Vereine, Fördervereine — etwa von Kitas und Schulen —, öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen sowie anerkannte freie Träger der Jugendarbeit. Wichtig ist dabei der Regionalbezug: Das eingereichte Projekt muss Kindern und Jugendlichen in der Region zugutekommen. Vor der Auszahlung müssen die Organisationen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Ohne diesen Nachweis ist laut den Teilnahmebedingungen weder eine Auswertung noch eine Auszahlung möglich.
Über die Vergabe und die Aufteilung der Fördermittel entscheidet nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist der Vorstand von KuJu im Wiedtal, und zwar nach eigenem Ermessen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung oder Auszahlung gibt es nicht, der Rechtsweg ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Wird ein Projekt gefördert, sind die Mittel zweckgebunden und dürfen ausschließlich für das im Antrag beschriebene Vorhaben verwendet werden. Zur Förderung gehört außerdem ein fester Programmpunkt: Die symbolische Scheckübergabe findet gemeinsam mit dem Vereinsmaskottchen Professor El Fante statt, bei der auch ein offizielles Übergabefoto entsteht. Nach Abschluss des jeweiligen Projekts verpflichten sich die Empfänger, KuJu im Wiedtal eine kurze Rückmeldung zur Umsetzung zukommen zu lassen — ein kurzer Bericht sowie ein bis zwei Fotos reichen dafür aus.
Wer einen Antrag stellt, erklärt sich laut den Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass Fotos von der Scheckübergabe mit Maskottchen Professor El Fante sowie eingereichte Projektfotos von KuJu im Wiedtal für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden dürfen — etwa auf der Website kuju-online.de, in Social-Media-Kanälen, auf Flyern, in Jahresberichten oder Pressemitteilungen. Diese Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und für die Organisationen kostenfrei. Die antragstellende Organisation selbst ist dafür verantwortlich, erforderliche Einverständniserklärungen einzuholen, insbesondere wenn minderjährige Personen auf den Fotos abgebildet sind.
Auch beim Datenschutz setzt die Initiative klare Grenzen: Personenbezogene Daten aus dem Antragsverfahren werden ausschließlich zur Abwicklung der Förderung und zur Kommunikation mit den Antragstellenden genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Für Vereine, Fördervereine und Bildungseinrichtungen im Wiedtal lohnt sich also ein Blick auf die Bedingungen — wer die Kriterien erfüllt, hat die Chance auf einen echten Zuschuss für die eigene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vor Ort.






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